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   BGH, 15.03.2005 - 5 StR 570/03   

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https://dejure.org/2005,11172
BGH, 15.03.2005 - 5 StR 570/03 (https://dejure.org/2005,11172)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2005 - 5 StR 570/03 (https://dejure.org/2005,11172)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2005 - 5 StR 570/03 (https://dejure.org/2005,11172)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. c EMRK; § 44 StPO; § 33a StPO
    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder Nachholung rechtlichen Gehörs wegen behaupteter unzureichender Revisionsbegründung durch den Verteidiger

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.11.2001 - 5 StR 257/01

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anhörung;

    Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 5 StR 570/03
    Schließlich bliebe dieser Antrag im Ergebnis auch ohne Erfolg, weil der Senat, hätte er die vom Angeklagten selbst verfaßte Revisionsbegründung als formgerecht und wirksam berücksichtigen können, die Revision in gleicher Weise verworfen hätte (vgl. BGH, Beschluß vom 8. November 2001 - 5 StR 257/01).
  • BGH, 09.04.1987 - 3 StR 543/86

    Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 5 StR 570/03
    Im übrigen kann ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener rechtskräftiger Beschluß grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 1 und 2 m.w.N.).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 579/87

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung wegen Unaufhebbarkeit der angefochtenen

    Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 5 StR 570/03
    Im übrigen kann ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener rechtskräftiger Beschluß grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 1 und 2 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1988 - 5 StR 547/87

    Eigenes Recht des Vertreidigers zur Antragstellung nach § 33a Strafprozessordnung

    Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 5 StR 570/03
    Bei seiner Entscheidung hat der Senat weder zulässiges Verteidigungsvorbringen übersehen noch Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen der Angeklagte nicht gehört worden ist (vgl. BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 2, 3, 6).
  • BGH, 13.10.1993 - 3 StR 454/93

    Zulässigkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach rechtskräftiger

    Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 5 StR 570/03
    Bei seiner Entscheidung hat der Senat weder zulässiges Verteidigungsvorbringen übersehen noch Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen der Angeklagte nicht gehört worden ist (vgl. BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 2, 3, 6).
  • BGH, 29.01.1988 - 2 StR 478/87

    Voraussetzungen für eine nachträgliche Anhörung

    Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 5 StR 570/03
    Bei seiner Entscheidung hat der Senat weder zulässiges Verteidigungsvorbringen übersehen noch Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen der Angeklagte nicht gehört worden ist (vgl. BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 2, 3, 6).
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