Rechtsprechung
BGH, 15.03.2005 - 5 StR 570/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. c EMRK; § 44 StPO; § 33a StPO
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder Nachholung rechtlichen Gehörs wegen behaupteter unzureichender Revisionsbegründung durch den Verteidiger - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie auf Nachholung des rechtlichen Gehörs
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unabänderbarkeit eines Beschlusses nach § 349 Abs. 2 StPO
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.11.2001 - 5 StR 257/01
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anhörung; …
Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 5 StR 570/03
Schließlich bliebe dieser Antrag im Ergebnis auch ohne Erfolg, weil der Senat, hätte er die vom Angeklagten selbst verfaßte Revisionsbegründung als formgerecht und wirksam berücksichtigen können, die Revision in gleicher Weise verworfen hätte (vgl. BGH, Beschluß vom 8. November 2001 - 5 StR 257/01). - BGH, 09.04.1987 - 3 StR 543/86
Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs
- BGH, 10.02.1988 - 3 StR 579/87
Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung wegen Unaufhebbarkeit der angefochtenen …
Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 5 StR 570/03
Im übrigen kann ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener rechtskräftiger Beschluß grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 1 und 2 m.w.N.).
- BGH, 12.01.1988 - 5 StR 547/87
Eigenes Recht des Vertreidigers zur Antragstellung nach § 33a Strafprozessordnung …
Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 5 StR 570/03
Bei seiner Entscheidung hat der Senat weder zulässiges Verteidigungsvorbringen übersehen noch Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen der Angeklagte nicht gehört worden ist (vgl. BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 2, 3, 6). - BGH, 13.10.1993 - 3 StR 454/93
Zulässigkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach rechtskräftiger …
Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 5 StR 570/03
Bei seiner Entscheidung hat der Senat weder zulässiges Verteidigungsvorbringen übersehen noch Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen der Angeklagte nicht gehört worden ist (vgl. BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 2, 3, 6). - BGH, 29.01.1988 - 2 StR 478/87
Voraussetzungen für eine nachträgliche Anhörung
- OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - 5 Ss OWi 206/09
Anforderungen an die Begründung der Aufklärungsrüge
Eine abweichende Wertung der Beweise kann aber grundsätzlich einer Rechtsbeschwerde, die auf die Überprüfung der angefochtenen Entscheidung auf Rechtsfehler beschränkt ist, nicht zum Erfolg verhelfen (vgl. BGH, StV 2004, 521, 522; NJW 2007, 384; 5 StR 570/03 vom 15. März 2005; 4 StR 527/06 vom 12. Dezember 2006;… 2 StR 270/07 vom 4. Juli 2007, Rdnr. 2;… 5 StR 103/07 vom 29. August 2007, Rdnr. 50 ; jeweils zur identischen Rechtslage bei der Revision). - OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 1 RBs 77/11
Wildes Kippen von Bauschutt; Haftung des Geschäftsführers einer GmbH
Eine abweichende Wertung der Beweise kann aber grundsätzlich einer Rechtsbeschwerde nicht zum Erfolg verhelfen (vgl. BGH StV 2004, 521, 522; NJW 2005, 163, unter II. 2; NJW 2007, 384 [30]; 5 StR 518/04 vom 2. März 2005; 5 StR 570/03 vom 15. März 2005; 4 StR 527/06 vom 12. Dezember 2006;… 2 StR 270/07 vom 4. Juli 2007, Rdnr. 2;… 5 StR 103/07 vom 29. August 2007, Rdnr. 50;… 3 StR 552/08 vom 14. August 2009, Rdnr. 111;… zuletzt - ausführlich - 4 StR 502/10 vom 27. Januar 2011, Rdnr. 24 ; jeweils zur identischen Rechtslage bei der Revision). - OLG Düsseldorf, 16.07.2007 - 5 Ss 105/07
Anforderungen an die gerichtliche Erforschung einer Straftat und die Ermittlung …
Eine abweichende Wertung der Beweise kann aber grundsätzlich einer Revision nicht zum Erfolg verhelfen (vgl. BGH StV 2004, 521, 522; NJW 2007, 384 [30]; 5 StR 570/03 vom 15. März 2005; 4 StR 527/06 vom 12. Dezember 2006 ). - OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 5 Ss OWi 97/07
Erfordernis der Aktenkundigkeit von Polizeiarbeit; Erfolg einer Rechtsbeschwerde …
Eine abweichende Wertung der Beweise kann aber grundsätzlich einer Rechtsbeschwerde nicht zum Erfolg verhelfen (vgl. BGH StV 2004, 521, 522; NJW 2007, 384 [30]; 5 StR 570/03 vom 15. März 2005; 4 StR 527/06 vom 12. Dezember 2006 ; jeweils zur identischen Rechtslage bei der Revision).